Unsere Grundsätze

beim Deutschen Roten Kreuz

DRK Grundsätze

Im Zeichen der Menschlichkeit setzt sich das DRK für das Leben, die Würde, die Gesundheit, das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen und der am Entwicklungsprozess beteiligten Personen ein. Bestimmt wird das Handeln der Fachkräfte durch die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes. Unsere Mitarbeiter und MitarbeiterInnen (haupt – oder nebenamtlich) verpflichten sich ihr konkretes Handeln im Auftrag des DRK Kreisverbandes und seiner Töchtergesellschaften daran auszurichten.

1. Menschlichkeit

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

2. Unparteilichkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

3. Neutralität

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

4. Unabhängigkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.

5. Freiwilligkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

6. Einheit

In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.

7. Universalität

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.

Ansprechpartner/in

Graham Lewis
Graham Lewis
Dipl. Sozialarbeiter
Einrichtungsleitung

Elsa-Brandström-JugendHilfe
Maulbeerkamp 34
32425 Minden

Telefon: 0571-4048 40
E-Mail: graham.lewis@ebh-minden.de